HSSR GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / März 2017

Alle Dienstleistungen der HSSR GmbH werden im Rahmen der jeweils aktuell geltenden Gesetzgebung des Hoheitsgebietes, wo die Leistungserbringung erfolgt, nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

Die rechtlich korrekte Umsetzung von Beratungsdienstleistungen in den Praxisalltag liegt immer in der Verantwortung der Geschäftsleitung einer beratenen Firma. Die HSSR GmbH kann höchstens beratend zur Seite stehen, aber niemals Teilverantwortungen für die Geschäftsführung einer anderen Firma übernehmen.

Die Vergütung von Dienstleistungen und Warenlieferungen wird in der Regel nach erbrachter Leistung mit Rechnungstellung eingefordert. Die Rechnungsbeträge sind netto innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen. Die Nichteinhaltung der auf den Rechnungspapieren gesetzten Zahlungsfrist setzt den Schuldner automatisch in Verzug. Für Mahnungen werden pro Mahngang Spesen von CHF 20.00 in Rechnung gestellt. Der Verzugszins ab Fälligkeit des Rechnungsbetrags wird mit 5% p.a. berechnet.

Allfällige Differenzen in Geschäftsbeziehungen sollen in konstruktiven Gesprächen beigelegt werden, ansonsten gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in ihrer jeweils gültigen Fassung. Gerichtsstand für alle Beziehungen mit der HSSR GmbH ist Spiez.