
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit wird oft als Selbstverständlichkeit angesehen: «Wir passen immer auf, ist doch klar ...»
Und doch passier(t)en soviel Unfälle, dass mittlerweile eine schöne Rechtsetzungssammlung dazu entstanden ist. Auch hier gilt der Grundsatz:
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!
Nebenan ist dargestellt, wie die Rechtsnormen horizontal und vertikal aufgebaut sind. Für Sie als Arbeitgeber sind die EKAS-Richtlinien (Eidgenössische Koordinationskommission für ArbeitsSicherheit) von grosser Tragweite und deshalb auch zu beachten. Insbesondere die Richtlinie 6508 ist für die Fleischbranche von Bedeutung. Weiter wurde für die Fleischwirtschaft die Branchenlösung 17 erstellt, die als Grundlage für die Aufgaben des Arbeitgebers heran gezogen werden kann. Eine Kurzzusammenfassung der Arbeitgeberpflichten ist hier dargestellt. Etwas umfassendere Auskunft gibt die SUVA-Broschüre SBA 140
In der Verordnung über Unfallverhütung SR 832.30 wird in Artikel 52a dargestellt, wie Arbeitgeber mit den EKAS-Richtlinien umzugehen haben.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Personalschulungen, systematischen Auswertungen von Vorfällen und daraus abzuleitenden innerbetrieblichen Massnahmen.