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Archiv - Neuer Berufsfilm für die Fleischer /12.07.2017

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Neuer Berufsfilm für die Fleischer /12.07.2017

Auf der Seite BERUFE.TV, dem Filmportal der Bundesagentur für Arbeit, steht ab sofort ein neues Berufsportrait für den Fleischerberuf. Der rund achtminütige Film wurde in den Hamburger Fleischereien Hübenbecker und Durst gedreht. Der Deutsche Fleischer-Verband war bei den Dreharbeiten in beratender Funktion vertreten. Die Berufsfilme der Bundesagentur dienen der Information und Orientierung, sie stellen Ausbildungsberufe weitgehend neutral und nicht werblich dar. Dennoch eigenen sie sich gut, einen ersten Eindruck vom dargestellten Beruf zu vermitteln.


Archiv - Milch ist Milch / 20.6.2017

Milch ist Milch / 20.6.2017

Wo Milch draufsteht, muss Milch drin sein, dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit der Pressemitteilung Nr. 63/17 am 14. Juni 2017 veröffentlicht. Lesen Sie dazu einen Bericht von Timo Conraths, ARD-Rechtsredaktion.


Archiv - Herzliche Gratulation zum Europameister-Titel / 9.5.2017

Herzliche Gratulation zum Europameister-Titel / 9.5.2017

DIE GEWINNER!!!!!!!!!
International Young Butchers’ Competition
Concours International des Jeunes Bouchers
Internationaler Wettbewerb der Fleischerjugend
2017

Best team – overall standings:
Tanja Knechtle & Manuela Riedweg (Schweiz) Sieger EM-Teamwettbewerb

1st place – overall standings:
Tony Carville (Frankreich)
2nd place – overall standings:
Tanja Knechtle (Schweiz)
3rd place – overall standings:
Wiebe Merkus (Niederlande)


“From Europe’s regions”:
1st place – Tanja Knechtle (Schweiz) Siegerarbeit
2nd place – Tony Carville (Frankreich)
3rd place – Manuela Riedweg (Schweiz)

“Surprise Competition work”:
1st place – Tony Carville (Frankreich)
2nd place – Damien Terret (Frankreich)
2rd place – Manuela Riedweg (Schweiz) 2.platzierte Arbeit


“Boning of a top of beef, primal cutting, fine cutting and sorting of the sections”:
1st place – Tony Carville (Frankreich)
2nd place – Martin Pfeffer (Österreich)
3rd place – Wiebe Merkus (Niederlande)

“Preparing and presenting grill- and barbecue specialties”:
1st place – Tanja Knechtle (Schweiz) Siegerarbeit
2nd place – Martin Pfeffer (Österreich)
3rd place – Wiebe Merkus (Niederlande)

“Preparation of two dishes ready for the kitchen”:
1st place – Tony Carville (Frankreich)
2nd place – Wiebe Merkus (Niederlande)
3rd place – Dennis de Geijter (Niederlande)
3rd place – Tanja Knechtle (Schweiz) 3.platzierte Arbeit

“Preparing and presenting a main course with meat”:
1st place – Dennis de Geijter (Niederlande)
2nd place – Wiebe Merkus (Niederlande)
3rd place – Tony Carville (Frankreich)

Quellenangabe für Bildmaterial: https://www.facebook.com/Lebensmittelakademie/


Archiv - Die Rechnung mit QR-Code wird ab 2019 verfügbar sein / 23.5.2017

Die Rechnung mit QR-Code wird ab 2019 verfügbar sein / 23.5.2017

Die Vereinheitlichung der Schweizer Zahlungssysteme geht voran. Ein zentrales Element des Massnahmenpakets, die neue QR-Rechnung, erfordert vonseiten der KMU einige Anpassungen.
Gestaltungsbeispiel neue QR-Rechnung


Der schweizerische Zahlungsverkehr steht vor einer tiefgreifenden Erneuerung. Die derzeitige Situation ist in verschiedener Hinsicht uneinheitlich, sagt Johannes Schlotmann, Leiter einer Studie über die Folgen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs, die Deloitte im Auftrag von SIX Interbank Clearing durchgeführt hat. "Bei den Überweisungen gibt es Unterschiede zwischen PostFinance und den Banken. Auch die Struktur der Kontonummern kann von einer Bank zur anderen variieren. Und abhängig davon, ob es sich um Post- oder Bankkonten handelt, unterscheiden sich auch die Lastschriftverfahren. Im Bereich Reporting hat fast jedes Finanzinstitut seine eigenen Kontoauszüge, die jeweils verschiedene Informationen enthalten. Und dann gibt es noch sieben verschiedene Einzahlungsscheine, die legendären Belege in orange und rot."

Die Erneuerung wurde vom Finanzplatz Schweiz initiiert und wird von SIX Interbank Clearing gesteuert. Sie zielt darauf ab, sämtliche Verfahren und physische Dokumente zu standardisieren, zu digitalisieren und sie aufeinander abzustimmen, so dass der Schweizer Zahlungsverkehr auf den neuen ISO-20022-Standard ausgerichtet wird. "Da sich die Schweizer Firmen auf internationalen Märkten positionieren, ist es wichtig, dass sie den Regeln von ISO 20022 folgen, die in der Eurozone bereits eingeführt wurde", macht Johannes Schlotmann deutlich. "Es wäre schade, wenn sie im internationalen Wettbewerb aufgrund ihres Zahlungssystems benachteiligt würden." Schliesslich gehen 20% des Gesamtbetrages der Kundenzahlungen ins Ausland.

Ein weiterer Schwerpunkt der Erneuerung ist eine bessere Effizienz und Kontrolle. "Die Digitalisierung der Wirtschaft soll die Arbeitsprozesse effizienter machen. Die Harmonisierung der Strukturen der Kontonummern beispielsweise, die auf der grundsätzlichen Verwendung der IBAN beruht, erlaubt es in Zukunft, sofort festzustellen, wenn bei der Eingabe ein Fehler gemacht wurde."

Folgen der Harmonisierung für die KMU

Johannes Schlotmann nennt drei positive Auswirkungen der Harmonisierung auf die Schweizer KMU. "Zunächst einmal dürften die KMU Geld sparen, da die Zahl der fehlgeleiteten Überweisungen abnehmen wird, was Nachforschungen bei den Finanzinstituten reduzieren wird. Die Einführung des QR-Codes und der IBAN einschliesslich der automatischen Kontrolle wird die Kosten in Verbindung mit den von den Finanzinstituten unternommenen Kontrollen senken. Die Einführung der harmonisierten Lastschriften führt dazu, dass die Unternehmen nicht mehr gezwungen sind, ein Konto bei PostFinance und eines bei einer Bank zu haben, wie es im Moment der Fall ist."

Die zweite positive Auswirkung ist dem Berater von Deloitte zufolge, dass die Kapitalkosten abnehmen dürften. "Das Geld für die Begleichung von Rechnungen, für Investitionen usw. kann leichter mobilisiert werden." Der dritte Pluspunkt ist eine Verringerung der Arbeitsbelastung. "Dank der Digitalisierung und der Einführung des QR-Codes braucht man weniger Zeit für die Erstellung und Bezahlung von Rechnungen."

Gemäss der Studie rechnet Deloitte für Privatunternehmen mit jährlichen Einsparungen in Höhe von CHF 197 Millionen.
Die QR-Rechnung im Detail

SIX Interbank Clearing hat kürzlich ein wichtiges Element der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs veröffentlicht: die künftige QR-Rechnung, welche die sieben Versionen der Einzahlungsscheine ersetzen und die Verwendung eines QR-Codes einführen wird. Ein Beispiel dieser QR-Rechnung finden Sie hier.

Boris Brunner, Mitglied der Geschäftsleitung von SIX Interbank Clearing, beschreibt die Besonderheiten der QR-Rechnung, die zwei verschiedene Teile umfasst. "Der erste Teil, auf der linken Seite, beinhaltet den QR-Code mit einem kleinen Schweizer Kreuz in der Mitte. Dieser Code enthält alle Bankinformationen, die für die Zahlung benötigt werden. Diese werden von einem Smartphone oder Lesegerät mit nur einem Scan erfasst. Unter dem Code stehen der Rechnungsbetrag und die Währung (CHF oder EUR). Dieses Feld, das für die zu überweisende Summe gedacht ist, kann frei gelassen werden, zum Beispiel im Fall von Spenden an Vereine."

Ein weiteres interessantes Detail auf der linken Seite ist der mögliche Eintrag "Unterstützt E-Rechnung" oder "Unterstützt TWINT". Das bedeutet, dass der QR-Code neben E-Banking oder Mobile Banking auch für andere Verfahren wie z.B. einer E-Rechnung oder die Bezahlung mit TWINT verwendet werden kann.

Die rechte Seite der QR-Rechnung zeigt alle Informationen in Klartext und ist für diejenigen gedacht, die den QR-Code nicht digital nutzen möchten. "Alle dort aufgeführten Daten – IBAN und Adresse des Zahlungsempfängers, Zahlungszweck, Adresse des Zahlungspflichtigen, Zahlungsfrist – sind auch im QR-Code selbst enthalten." Dieser Abschnitt im A6-Format kann von Personen, die ihre Überweisung nicht online tätigen möchten, immer noch abgetrennt werden. "Sie können wie bisher zum Schalter der Post gehen oder den Zahlteil per Post an ihre Bank senden, um die Zahlung zu veranlassen", erklärt Boris Brunner.

Ein weiterer wichtiger Punkt: "Es gibt bei diesem neuen Zahlteil auch die Möglichkeit, zusätzliche Informationen für die Kunden anzugeben, was eine Automatisierung der Buchhaltung erlaubt. Beispiele dafür sind die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder eine Rechnungsnummer),

Bleibt nur noch die Frage, wie die Firmen diese neuen Rechnungen erstellen können. "Schon heute nutzen Unternehmen eine Software, um ihre Rechnungen zu erstellen und zu drucken. Diese Software wird so aktualisiert, dass sie eine QR-Rechnung erzeugen kann. Dann wird es möglich sein, die QR-Rechnung mit jedem beliebigen Laser- oder Tintenstrahldrucker auszudrucken. Sie ist vollkommen neutral und enthält keine rot oder orange unterlegten Abschnitte mehr."
Die nächsten Schritte

Die Banken werden ihre Systeme bis Ende 2017 auf den ISO 20022 Standard anpassen. . Die Firmenkunden dieser Institute müssen den neuen Standard bis Mitte 2018 implementieren. Sobald das ganze Land auf den ISO 20022 Standard umgestellt ist, kann die QR-Rechnung eingeführt werden, also ab Januar 2019.

Der nächste Schritt für die KMU besteht darin, dass sie ihre Bank oder ihren Softwareanbieter kontaktieren müssen, um das neuste Update für ihre Software zu bekommen. "In den kommenden Monaten werden die Banken und die Softwareanbieter Lösungen entwickeln, die an die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzer angepasst sind, damit die QR-Rechnung problemlos in die Rechnungsstellungs- und Zahlungsprozesse integriert werden kann. Die Unternehmen müssen ab Januar 2019 bereit sein, Rechnungen mit QR-Code zu bezahlen. Die Rechnungsteller werden eine Übergangszeit haben, um QR-Rechnungen zu versenden. Wir raten allen KMU jedoch dazu, möglichst bald umzustellen, damit sie von den Einsparungen profitieren können, die diese Digitalisierung mit sich bringt." macht Boris Brunner deutlich.

Die Kosten für die Anpassungen hängen davon ab, was für einen Vertrag das KMU mit seinem Softwareanbieter abgeschlossen hat. "Einige Verträge schliessen Updates mit ein, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Bei anderen sind Aktualisierungen kostenpflichtig."

Quelle: KMU-Portal für kleinere und mittlere Unternehmen


Archiv - Kennzeichnung und Information rund um die LIV / 15.5.2017

Kennzeichnung und Information rund um die LIV / 15.5.2017

Was muss wie deklariert werden gemäss neuer Lebensmittel Informations Verordnung?
Für Nährwertdeklarationen gilt eine 1-jährige Übergangsfrist (bis 30. April 2018)
Wer ist von der Nährwertdeklaration nun wirklich ausgenommen? Sehen Sie die Umschreibung in der Publikation des BLV, oder richten Sie Ihre spezifischen Fragen direkt an , wir haben einen schlanken Lösungsansatz für die rechtzeitige Umsetzung Ihrer Deklarationspflicht.
Kennzeichnung nach LIV


Archiv - Hepatitis E: mögliche Übertragung durch Lebensmittel / 15.5.2017

Hepatitis E: mögliche Übertragung durch Lebensmittel / 15.5.2017

Hepatitis E ist eine infektiöse Leberentzündung, die durch das Hepatitis-E-Virus (HEV) hervorgerufen wird. Das Virus wird in Ländern mit geringem Hygienestandard in verunreinigtem Trinkwasser oder Lebensmitteln gefunden. Es findet sich aber auch in Schweinen und Wildschweinen Mitteleuropas, so auch in der Schweiz.
Es ist in der Verantwortung der Produzentinnen und Produzenten, nur gesundheitlich unbedenkliche Produkte auf den Markt zu bringen.
Im HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points) des Betriebes ist HEV als Gefahr aufzunehmen.
Informationsschreiben_2017_2_Hepatitis_E


Archiv - EU - Kontrollverordnung (EU) 2017/625  / 5.5.2017

EU - Kontrollverordnung (EU) 2017/625 / 5.5.2017

Neue EU - Kontrollverordnung (EU) 2017/625 im Amtsblatt veröffentlicht
Am 7. April wurde die neue EU - Kontrollverordnung (EU) 2017/625 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung wird die derzeit geltenden Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 (allgemeine Kontrollverordnung) sowie Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Kontrollverordnung für den Bereich tierischer Erzeugnisse) ablösen.

Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und enthält Übergangsregelungen von bis zu 3 Jahren. Grundsätzlich gilt sie ab dem 14.12.19, sofern Art. 167 Abs. 2-4 nichts anderes bestimmt.
Die neue Vorschrift legt nach Informationen des deutschen
Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) die grundsätzlichen
Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel-und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten verbindlich fest. Es soll zudem der Fokus auf den Schutz vor Lebensmittelbetrug verstärkt werden.
Damit wird der Rahmen für amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette geschaffen. (Quelle: ZHAW-Newsletter 158)

Neue EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625
Neue EU-Verordnung soll vor Lebensmittelbetrug schützen