unmittelbare Lebensmittel Sicherheitsgefahr
Bei Erkennen oder gesichertem Vermuten einer unmittelbar vorhandene Gefahr für die Lebensmittelsicherheit ist dringender Handlungsbedarf gegeben!
1. sofort interne Meldung mit Handlungsfolge
2. erfolgt keine direkte Handlung, interne Meldung an übergeordnete Verantwortungsstelle
3. erfolgt auch da keine direkte Handlung, so besteht eine Möglichkeit zur anonymen Meldung an eine neutrale Stelle
Meldung in deutscher Sprache. / .Messaggio in italiano
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