Lebensmittelsicherheit
Zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit in Ihrem Betrieb unterstützen und begleiten wir Sie mit:
Zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit in Ihrem Betrieb unterstützen und begleiten wir Sie mit:
- einem gelebten HACCP-Konzept | LGV Art. 78 ff |
- HACCP-Plänen zu jeder Produktgruppe | LGV Art. 79 ff |
- Hygienemonitoring mit systematischen Kontroll- und Analyseplänen für Kühleinheiten, Lebensmittelkontaktflächen und Produkte | LGV Art. 79 Abs. 2 Bst. d HyV Art. 66 |
- Bereitstellung von Monitoringmaterial zur Selbstkontrolle durch Mitarbeitende (kostensparend im Vergleich zu ähnlichen externen Dienstleistungen) | HyV Art. 67 |
- konsequent grafisch dargestellten Monitoringauswertungen zur Gefahren-Früherkennung | HyV Art. 70 |
- stufengerechte Schulungsplanung und -durchführung für Mitarbeitende mit Gesamtkostenberechnung aller Schulungsanlässe über vordefinierte Zeiträume | LGV Art. 76 Abs. 2 Bst. e HyV Art. 22 |
- Grundaudit / Sicherheitsaudit / Prozessaudit mit vergleichbaren Auswertungen über mehrer Zeiträume hinweg | LGV Art. 79 Abs. 2 Bst. f |
Fragen Sie uns bei Bedarf nach weiteren Möglichkeiten! |
Sie bestimmen, in welchem Umfang die Dienstleistungen für Ihren Betrieb abgerufen werden, wir liefern...
Wir stehen Ihnen für den Fall, dass in Ihrem Betrieb eine Situation nach LGV 84 eintreten sollte, mit all unserer Erfahrung und unserem Wissen prioritär zur Seite.
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände Verordnung / Hygieneverordnung